Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Grundlagen der Anforderungen zur Barrierefreiheit folgen aus § 3 Abs. 2 BFSG.
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am 25.06.2025 und zuletzt aktualisiert am 27.06.2025.
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:
Selbstbewertung (unter Einsatz des folgenden Web accessibility evaluation Tools: https://accessibe.com/ unter Zugrundelegung folgender Normen: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 (Stufe AA).
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Anforderungen werden derzeit zum Teil nicht erfüllt. Wir beabsichtigen eine volle Umsetzung zum Herbst 2025.
3. Einschränkungen in der Barrierefreiheit
Die nachstehenden Inhalte bzw. Bereiche sind nicht barrierefrei:
- Das verwendete Cookie-Banner (Anbieter: Borlabs Cookie) ist noch nicht vollständig barrierefrei, es wird an einer Lösung gearbeitet.
- Nicht alle hochgeladenen Videos haben Untertitel oder eine Audiodeskription. Bei neu hochgeladenen Videos und Medien wird auf eine größtmögliche Barrierefreiheit geachtet.
- Nicht auf allen Seiten und Menüpunkten wurden die semantischen Informationen (“Name”, “Rolle”, “Wert”) korrekt verwendet.
- Das eingebundene Bewertungswidget (Anbieter: Elfsight) erfüllt möglicherweise nicht alle Anforderungen an Darstellung und Kontrastverhältnis für vollständige Barrierefreiheit.
- Der Bereich Onlineshop mithilfe von WooCommerce ist noch nicht vollständig barrierefrei, z.B. verfügen einige Elemente noch nicht über die erforderliche, anzugebende Rolle und aria-Labels speziell für die Nutzung mithilfe von Screenreadern.
- Das Kontrastverhältnis der Breadcrumb in der Artikelansicht von Produkten im Onlineshop könnte noch nicht ausreichend sein. Es wird an einer Lösung gearbeitet.
- Die Terminbuchungs-Funktion unserer Website (Anbieter: SimplyBook.me) ist nicht in allen Bereichen vollständig barrierefrei. Eine barrierefreie Version der Funktion ist in Erstellung.
- Einige ältere PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei. Bei neu erstellten PDF-Dokumenten wird auf eine bestmögliche Barrierefreiheit geachtet.
- Eingebundene iframe Codes verfügen möglicherweise noch nicht über die nötigen Title Elemente und aria-Labels für vollständige Barrierefreiheit, was externe, nicht direkt anpassbare Ursachen hat. Eine Lösung für größtmögliche Barrierefreiheit in diesem Bereich wird angestrebt.
4. Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich gerne per E-Mail unter info@moebel-starke.de an uns wenden und etwaige Barrieren melden. Alternativ unter folgender Telefonnummer: 035872 3680
Alternativ können Sie sich auch per Post (Starke Möbel GmbH, Beiersdorfer Straße 18, 02708b Schönbach) an uns wenden.
Wir werden uns sodann bemühen, die gemeldeten Barrieren zu beseitigen bzw. Ihnen die gewünschten Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die “Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen” (MLBF) mit folgender Stelle:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 “Soziales und Arbeitsschutz”
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 567-4530
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.dere